Seit dem 01.01.2009 ist sie in Kraft - die neue Verpackungsverordnung. Verpackungen scheinen uns täglich zu überschwemmen - angefangen vom Joghurtbecher über die Zahnpastatube bis hin zu Kartons unterschiedlichen Inhalts. Bestimmt haben auch Sie sich schon öfter gefragt, wohin diese “Verpackungsberge” noch führen sollen. Um die Umweltbelastung möglichst gering zu halten, wurde hierzulande bereits 1991 die “Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen” - kurz Verpackungsverordnung (VerpackV) - erlassen. Doch mit dem ursprünglich gewählten Ansatz blieb der gewünschte Erfolg aus: Eine Korrektur des Gesetzes wurde notwendig.
Die zum 01.01.2009 in Kraft getretene “Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsordnung” betrifft nun erstmalig auch den Online-Versand massiv. Bisher bestanden für Händler mit eigenem Internetshop sowie eBay-Händler zwei Möglichkeiten: Sie konnten einem flächendeckenden Rücknahmesystem - wie der Grüne Punkt - beitreten, das die Entsorgung von Kartons & Co. sicherstellt. Sie konnten ihren Kunden aber auch die Rücknahme der Verpackungen anbieten und so die Entsorung der Verpackungen gewährleisten. Nicht alle Händler waren aber einem Entsorgungssystem angeschlossen, auch die ordnungsgemäße Entsorgung in Eigenregie unterblieb nicht selten. Damit bestand Handlungsbedarf: Die neue Verpackungsveordnung (§ 6 Abs. 1) verpflichtet nun sowohl Hersteller als auch Händler, sich einem flächendeckenden Rücknahmesystem anzuschließen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Seit dem 01.01.2009 machen sich Hersteller und Vertreiber strafbar, wenn sie Verpackungen wie Kartons etc. an Endverbraucher abgeben, die nicht durch ein flächendeckendes Rücknahmesystem legitimiert sind. Dabei bezieht sich die Verpflichtung auf alle Verkaufsverpackungen - auf Kartons und Packpapier genauso wie auf Füll- und Klebematerial. Und ein Verstoß - der kann teuer werden: bis zu 50.000 EUR Geldbuße.
Die fünfte Novelle der Verpackungsordnung zielt somit darauf ab, dass private Endkunden ausschließlich bei einem Entsorgungssystem registrierte Verpackungen erhalten. Egal ob Hersteller, Großhändler oder Versandhändler - einer in der Lieferkette muss also einem Entsorgungssystem angeschlossen sein. Das bedeutet auch, dass der Betreiber eines Internetshops nicht in jedem Fall verpflichtet ist, sich bei einem Rücknahmesystem zu registrieren. Gleichwohl muss er gewährleisten, dass er lediglich solche Verpackungen (Kartons etc.) verwendet, welche bei einem der flächendeckenden Entsorgungssysteme registriert sind. Sie erkennen bestimmt jetzt, dass die neue Verpackungsverordnung im Kern auf Abfallreduzierung bei gleichzeitig erhöhter Wiederverwertung zielt - und so den Umweltschutz gut verpackt.